
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung einer Ferienwohnung
Abrechnung eventueller Ansprüche zurückgezahlt.
Eine Aufrechnung mit berechtigten Ersatzforderungen bleibt vorbehalten.
Auf Ihre Anfrage hin übermitteln wir Ihnen ein zeitlich befristetes, verbindliches Angebot. Erst mit Unterzeichnung dieses Angebotes durch Sie und dessen rechtzeitiger Übermittlung an uns, per Post oder im pdf-Format per E-Mail, sowie dem fristgemäßen Eingang der im Angebot ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Bankkonto ist ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag geschlossen.
Unsere geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übermitteln wir Ihnen bei Angebotsübermittlung als Anlage. Diese sind somit Bestandteil des Vertrages
Der vereinbarte Preis versteht sich als Endpreis inklusive aller obligatorischen Preisbestandteile (z.B. Endreinigung, Strom, Wasser, Heizung, Kurbeitrag, Umsatzsteuer). Zahlungen (Anzahlung, Restbetrag) sind fristgerecht nach den im Angebot genannten Terminen zu leisten.
Alle zusätzliche, vorhersehbare und unvermeidbare Kosten werden von uns vor Vertragsschluss offen gelegt.
Soweit vereinbart, ist eine Kaution in der im Angebot genannten Höhe zum festgelegtem Termin zu zahlen.
Die Kaution wird spätestens 14 Tage nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung und Abrechnung eventueller Ansprüche zurückgezahlt.
Eine Aufrechnung mit berechtigten Ersatzforderungen bleibt vorbehalten.
Die Bezugsfertigkeit der Wohnung sowie konkrete Anreise-/Abreisezeiten richten sich nach Vertragsabrede oder der Hausordnung. Die jeweils aktuelle Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und bindend. Sie wird zusammen mit dem Angebot übermittelt. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Sie können vom Vertrag vor Mietbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Im Fall des Rücktritts ist eine pauschalierte Entschädigung fällig, gestaffelt wie folgt:
Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens ausdrücklich vorbehalten. Andererseits bleibt uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit er im Einzelfall gerechtfertigt ist.
Wir verpflichten uns außerdem, uns um eine anderweitige Vermietung zu bemühen und erzielte Einnahmen anzurechnen.
Der Vermieter kann nur aus wichtigem Grund (z.B. Unbewohnbarkeit durch höhere Gewalt) zurücktreten. In diesem Fall erhalten Sie gezahlte Beträge zeitnah zurück. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (“Kardinalpflichten”) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
Bei erheblichen Mängeln, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, haben Sie das Recht auf Mietminderung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Hausordnung ist verbindlich. Bei Zuwiderhandlung können wir nach Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn das Interesse an der weiteren Vermietung entfällt. Tierhaltung ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
Sie sind verpflichtet, die Ferienwohnung, das Inventar und die Austattung schonend und pfleglich zu behandeln und uns alle Schäden unverzüglich mitzuteilen.
Die für das Vertragsverhältnis erforderlichen personenbezogenen Daten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO, verarbeitet.
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Geschäftssitz des Vermieters. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages gilt, im Rahmen des gesetzlich zulässigen, anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am Nächsten kommt.
Stand 09.2025